Whistleblowing – Meldungen im Sinne von GVD 24/2023
Mit GVD 24/2023 wurde in Italien die EU-Richtlinie 2019/1937 umgesetzt, womit der Schutz von Personen gewährleistet wird, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden. Die neuen Gesetzesvorschriften dienen dem Schutz von Hinweisgebern, die sich dem Risiko von Vergeltungsmaßnahmen aussetzen.
Über verschiedene Kommunikationskanäle können Verstöße gegen das EU-Recht (z.B. Verletzung des Zivilrechts, Ordnungswidrigkeiten, Verletzungen der Rechnungslegungspflicht, Straftaten, usw.) gemeldet werden, von denen die meldende Person bzw. der Hinweisgeber Kenntnis hat.
Hinweisgeber können entscheiden, ob die persönlichen Daten mitgeteilt werden oder die Meldung anonym erfolgen soll. In jedem Fall ist die vertrauliche Behandlung der Identität des Hinweisgebers und der personenbezogenen Daten gewährleistet.
Brandnamic hat folgende Kommunikationskanäle im Rahmen des Verfahrens zum Whistleblowing eingeführt:
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Schriftliche Meldung durch Einsendung eines verschlossenen Umschlages
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Meldung durch ein persönliches Treffen
Innerhalb von 7 Tagen nach Eingang der Meldung erhält der Hinweisgeber eine vom System generierte Empfangsbestätigung. Mit der Bestätigung wird auch einen Code übermittelt, der für jegliche follow-up Tätigkeiten benötigt wird. Innerhalb der darauffolgenden drei Monate wird eine schriftliche Rückmeldung vom Verantwortlichen des von der Gesellschaft beauftragten Verantwortlichen des internen Meldekanals an den Hinweisgeber verschickt.
Das Gesetz schützt den jeweiligen Hinweisgeber, der im guten Glauben eine Meldung abgibt, vor jeglichen Vergeltungsmaßnahmen.